Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Seit dem 1.1.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung abrechnen.
Betroffenen steht ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung. Dieser kann für Unterstützungsangebote von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen eingesetzt werden.
Sie möchten Personen ab Pflegegrad 1 im häuslichen Bereich für eine Aufwandsentschädigung ehrenamtlich unterstützen?
Sie können im Monat bis zu drei Personen ehrenamtlich im Haushalt unterstützen und hierfür 125€ / Person im Monat bei der Pflegeversicherung abrechnen.
Voraussetzungen für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
Unter folgenden Voraussetzungen können ehrenamtlich tätige Einzelpersonen Tätigkeiten zur Entlastung und Unterstützung von Personen mit Pflegegrad und deren An- und Zugehörigen erbringen:
• Die Einzelperson muss mind. 16 Jahre alt sein – bei Minderjährigkeit muss eine Genehmigung der Sorgeberechtigten vorliegen.
• Sie darf weder verwandt noch verschwägert bis zum 2. Grad mit der Person sein, die sie unterstützt – somit kommen z.B. Bekannte, Freunde oder Verwandte ab dem 3.
Verwandtschaftsrad Betracht.
(z.B. Neffe/Nichte) in
• Die Einzelperson lebt nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der Person, die sie unterstützt.
• Die Einzelperson darf nicht mehr als 3 Menschen mit Pflegegrad pro Monat unterstützen.
• Die Aufwandsentschädigung der Einzelperson für die geleistete Unterstützung liegt deutlich unter dem für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen Mindestlohn.
• Die Einzelperson hat einen ausreichenden Versicherungsschutz.
• Die Einzelperson muss sich zwingend in der Fachstelle für Demenz und Pflege des Regierungsbezirks registrieren, in der sie Hilfe leistet.
• Sie muss, wenn sie keine Fachkraft ist, eine kostenfreie Schulung in einer Fachstelle für Demenz und Pflege in Bayern absolvieren.
• Die Einzelperson und die Person mit Pflegebedarf kommunizieren in einer gemeinsamen Sprache.
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in beigefügten PDF sind alle Informationen sowie Kontaktdaten hinterlegt.